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CDU Thüringen den Gebrauch des Thüringer Staatswappens untersagt |
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Nach monatelangem Rechtsstreit zwischen den Freien Wählern Thüringen und der CDU hat der Thüringer Landesverband der CDU mit Schreiben vom 19.11.2009 sich verpflichtet, mit Wirkung vom 1.12.2009 die Verwendung des Thüringer Staatswappens als Parteiemblem („Parteilogo“) sowohl für sich wie für alle Untergliederungen (Kreis- und Ortsverbände) und parteinahen Organisationen (z.B. Junge Union) aufzuheben. Weiterhin wird die CDU Thüringen keinen rechtswidrigen Gebrauch der Hoheitszeichen in Zukunft mehr machen wollen.
Mit Datum vom 30.3. hatte der Unterzeichnende das Thüringer Innenministerium und das Landesverwaltungsamt aufgefordert, den sich über Jahre hinziehenden gesetzes- und rechtswidrigen Gebrauch der Hoheitszeichen durch den Landesverband der CDU Thüringen entsprechend der Gesetzeslage zu untersagen. Infolge der Erfolglosigkeit dieser Bemühung wurden der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht in Weimar zugleich im Namen der Freien Wähler Thüringen angerufen. Beide Gerichtshöfe lehnten eine sachliche Entscheidung aufgrund von Formfehlern im Antrag ab. Da ein erneutes Schreiben an das Thüringer Innenministerium vom 3.09.2009 mit der erneuerten Aufforderung, der CDU Thüringen die Führung der Hoheitszeichen zu untersagen – entgegen aller diesbezüglichen Rechtsvorschriften – bis zum 11.11.2009 unbeantwortet blieb, wandte sich der Unterzeichner mit Schreiben vom 13.11.09 an den „neuen“ Thüringer Innenminister. Am 19.11.2009 erfolgte die Unterlassungserklärung durch die CDU Thüringen. Am 24.11.2009 informierte der Freistaat Thüringen den Kläger – die Freien Wähler in Thüringen und den Unterzeichnenden - über diesen seit langem überfälligen Schritt. (AZ 20/1347-2/2009).
Diese Unterlassungserklärung ist für die Freien Wähler in Thüringen ein erheblicher Erfolg, auch wenn er durch die Verfahrenstaktik der CDU über den Termin der Landtagswahl vom 30.08.09 hinaus verschleppt wurde. Im jahrelangen, durch das Innenministerium geduldeten Rechtsverstoß ist der CDU Thüringen ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber allen übrigen Parteien und Wählervereinigungen entstanden.
Die Freien Wähler Thüringen verbinden mit diesem durch private Finanzmittel geführten Rechtserfolg die Hoffnung, daß die Trennung von Staat und Partei endlich rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit wird in Thüringen. Die Freien Wähler Thüringen haben sich in dem von der CDU in den vergangenen Monaten darauf angelegten zermürbenden Verfahren in allen Punkten durchgesetzt. Das macht deutlich, daß engagierte Bürger öffentlichen Erfolg haben können, wenn sie hartnäckig für ihre demokratischen Bürgerrechte eintreten.
Prof. Dr. Raban Graf von Westphalen,
Stellvertretender Vorsitzender der Freien Wähler Thüringen
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Landesvorsitzender aus Bayern gratuliert den Freien Wähler in Thüringen |
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Mit rund vier Prozent der Stimmen (nach 2,6 Prozent bei der vorherigen Landtagswahl) sind die Freien Wähler in Thüringen nur relativ knapp an der 5-%-Hürde gescheitert, obwohl in vielen Stimmkreisen keine FW-Direktkandidaten aufgestellt wurden. Hubert Aiwanger, bayerischer FW- Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender, gratuliert seinen Kollegen und verweist auf die Parallele zur Situation in Bayern: „Auch wir hatten wie die Thüringer bei unserem zweiten Antreten zur Landtagswahl vier Prozent. Geklappt hat es erst im dritten Versuch. Jetzt heißt es für die Thüringer Freien Wähler, auf diesem Achtungserfolg aufzubauen und sich personell und organisatorisch gut auf die nächste Landtagswahl vorzubereiten. Dann wird der Erfolg eintreten.“
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