Leitlinien der FREIEN WÄHLER in Thüringen verabschiedet am 1.08.2009

Vorbemerkung: Praktische Urteilskraft und gelebte Bürgerdemokratie
1.Staat und Kommune als gelebte Bürgerdemokratie
a. Demokratie und Verfassung
b. Kommunale Demokratie
c. Kommunales Abgabenrecht
2. Bildung und Erziehung in Thüringen
3. Hochschulen
4. Umwelt, Naturschutz, Energie
5. Wirtschaft
6. Kultur
7. Sport
8. Ehrenamt
9. Innere Sicherheit, Polizei und Justiz
10. Gleichstellung und Generationenpolitik
11. Gesundheitsversorgung und Alter
12. Ländlicher Raum, Landesentwicklung und Verkehr


Vorbemerkung: Praktische Urteilskraft und gelebte Bürgerdemokratie

Die FREIEN WÄHLER in Thüringen sind keine politische Partei im herkömmlichen Sinne. Die FREIEN WÄHLER sind mit den Altparteien (CDU, Linke, SPD, FDP, Grüne) nicht vergleichbare Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern.

Sie stellen Wählergemeinschaften dar, welche Sitz und Stimme in kommunalen Vertretungen (Gemeinderäte, Stadträte, Kreistag) und im Land Thüringen (Landtag) anstreben. Bereits mehr als 50 Prozent aller Kommunalmandate in Thüringen entfallen auf FREIE WÄHLER. Die FREIEN WÄHLERN und die von ihnen vertretenen programmatischen Leitlinien stehen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Thüringen.

Die FREIEN WÄHLER bekämpfen jede Form von politischem Extremismus.

Unsere freiheitliche Demokratie bedarf der ständigen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Demokratie braucht Kontrolle. Die Monopolisierung der politischen Willensbildung durch die herrschenden Altparteien stand zu keiner Zeit im Einklang mit dem Grundgesetz. Das Grundgesetz weist in Artikel 21 den Altparteien lediglich eine „Mitwirkung“ an der politischen Willensbildung zu. Es war nicht Ziel des Grundgesetzes, dass die Altparteien aus ihrer Mitte scheinbar selbstverständlich die Besetzung aller öffentlichen Ämter unter sich aufteilen. Unser Staatswesen erscheint ihnen als selbstverständliche Beute.

Dieser Ämtermissbrauch verschärft sich insbesondere dann, wenn es den Altparteien gelingt, über längere Zeiträume übermächtige politische Mehrheitsverhältnisse zu schaffen – sowie in Thüringen.

Eine Folge davon ist, dass für die Bürgerinnen und Bürger unsere Demokratie keine Demokratie mehr ist, sondern eine Oligarchie. Das heißt: Eine kleine Gruppe von Parteipolitikern bestimmt über die Gestaltung unseres Gemeinwesens und die Besetzung öffentlicher Ämter. Wir Bürgerinnen und Bürger hingegen sind vielfach von der Gestaltung unseres Gemeinwesens ausgeschlossen und empfinden dies auch so. Lediglich bei den Wahlen buhlen die Altparteien um unsere Gunst.

Die Bürger haben den richtigen Eindruck, dass es vielen Politikern nicht mehr um die Lösung der Probleme der Menschen geht, sondern um die Absicherung der eigenen Positionen.

Die Folgen sind Verlust von Vertrauen in unsere Demokratie und in die Parteipolitiker. Die Bürgerinnen und Bürger sehen keine Chance, gestaltend mitzuwirken bzw. gehört zu werden. Dieses muss sich grundsätzlich ändern: Die Demokratie in Thüringen zu reformieren ist das erste Ziel der FREIEN WÄHLER in Thüringen

Wir versuchen daher auch nicht, zu jeder denkbaren Problematik eine scheinbare Lösung anzubieten - („Demokratie von oben“) - um die von einer scheinbaren Lösung begünstigten Wählerinnen und Wähler uns geneigt zu machen. Wir setzen vielmehr auf deren praktische Urteilskraft. Ca. 80% der Thüringerinnen und Thüringer trauen sich ein eigenes politisches Urteilsvermögen zu (Thüringen Monitor 2008). Daran knüpfen die FREIEN WÄHLER an. Insofern sind die nachfolgenden „Leitlinien“ richtigerweise als Problematisierungen von Sachfragen zu verstehen, deren Gestaltung offen ist.

Ihr Selbstverständnis und ihr Wahlprogramm haben die FREIEN WÄHLER im Grundsatzprogramm „Gelebte Bürgerdemokratie“ vom 23.5.2009 und in den nachfolgenden „Leitlinien“ vom 1.8.2009 formuliert.

1. Staat und Kommune als gelebte Bürgerdemokratie

Das Leitbild der FREIEN WÄHLER Thüringen ist die teilhabende, engagierte und sich weitgehend selbst organisierende gelebte Bürgergesellschaft. In Gemeinsinn, Zivilcourage und Bürgerverantwortung hat dieses Leitbild seine demokratische und zugleich zukunftsfähige Begründung. Bürgerverantwortung im Verständnis der FREIEN WÄHLER umfasst die moralischen wie rechtlichen Grundrechte und Grundpflichten des Einzelnen gegenüber dem staatlichen Gemeinwesen.

Diesem programmgebenden Grundverständnis liegt eine Neubestimmung des Verhältnisses von Kommune (Gemeinde, Kreis) und herrschaftlicher Organisation der Demokratie (Staat) und Bürgergesellschaft zugrunde.

Die Überformung des demokratischen Gemeinwesens durch die Interessen der Altparteien, welche unser Staatswesen mit seinen Ämtern als selbstverständliche Beute verstehen und verwalten, hat den Grundzusammenhang zwischen Demokratie und Gesellschaft in den Hintergrund gedrängt: Demokratie wird erst durch bürgerschaftliches Engagement mit politischem Leben erfüllt. Zivilcourage, Gemeinsinn und bürgerschaftliche Mitwirkung in und an den öffentlichen Angelegenheiten sind die zukunftsfähigen Elemente einer am Gemeinwohl orientierten und auf dem Vertrauen und der Bürgerverantwortung beruhenden demokratischen Gesellschaft.

Es besteht eine von den Altparteien offenkundig nicht mehr zu überbrückende Diskrepanz zwischen ihrem Selbstverständnis als Staatsparteien und tatsächlicher Demokratie. So führte die CDU-Thüringen lange Jahre die thüringischen staatlichen Hoheitszeichen – auf Wahlplakaten, Wahlkampfbussen, infantilen Wahlwerbeartikeln - als ob die Partei ein Staatsorgan sei. (Diesen vom thüringischen Innenministerium und Landesverwaltungsamt rechtswidriger weise geduldete erhebliche Gesetzesverstoß hoffen wir in Kürze infolge der Klagen der FREIEN WÄHLER in Thüringen durch die Gerichte zu unterbinden).

Es kann daher nicht überraschen, dass das Vertrauen in die Institutionen „Landtag“ und „Landesregierung“ seit 2003 in Thüringen gefallen ist (unter 30%), die eigenen Einflusschancen auf politisches Handeln als gering eingeschätzt werden (ca. 80%) und nur 12% mit der Form, in welcher in Thüringen „Demokratie“ praktiziert wird, einverstanden sind.

Sowohl unser Grundgesetz (Art. 20, 28 GG) als auch die Thüringer Landesverfassung (Art. 95) bieten nicht nur den Rahmen für ein auf Bürgerbeteiligung und weitgehender Selbstorganisation beruhendes Gemeinwesen, sondern sie fordern es verfassungsrechtlich. Wenn die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in § 1 formuliert: „Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staates“, so wird dieses Verfassungsgebot von den FREIEN WÄHLERN Thüringen als umfassend orientierendes Konzept auf Kommunal-, Kreis- und Länderebene zur Stärkung der Bürgergesellschaft im ordnungsgebenden Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft verstanden.

Im Kontext dieses Verständnisses werden die FREIEN WÄHLER in Thüringen vor allem die folgenden für eine tatsächliche Demokratie in Thüringen maßgeblichen Sachfragen vorantreiben, Vorschläge und Gesetzesänderungen im Thüringer Landtag einbringen:

a. Demokratie und Verfassung

- Die Zahl der Sitze im Thüringer Landtag soll abhängig gemacht werden von der Höhe der Wahlbeteiligung.

- Die Gesamtzahl der Sitze im Landtag ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

- Die Parteienfinanzierung ist an die Höhe der Wahlbeteiligung zu koppeln.

- Die Listenkandidaten der Parteien müssen durch allgemeine Vorwahlen bestimmt werden.

- Unechte Wahllisten müssen durch die gesetzliche Trennung von Amt und Mandat ausgeschlossen werden

- Der umfängliche Missbrauch des Ernennungsrechts von Regierung und Parlament nach Parteizugehörigkeit und Parteitreue muss durch eine sachorientierte von tatsächlicher Fachkompetenz bestimmte Auswahl abgelöst werden. (vgl. dazu die seit zwei Jahren anhängige und bisher nicht vollzogene Ernennung des Präsidenten- und Vizepräsidenten des Thüringischen Landesrechnungshofs infolge der Selbstblockierung von CDU und SPD).

- Der Ministerpräsident (MP) kann i.d.R. nur durch parlamentarische Wahlen ins Amt gelangen. Der jetzige MP ist im Jahr 2003 nicht durch Wahlen (Art.48 ThürVerf), sondern durch eine höchst problematische Amtsübertragung des Vorgängers während der laufenden Legislaturperiode ins Amt gekommen. Es handelt sich um eine gegen den Regelungssinn der Verfassung verstoßende Form der Amtsübergabe; sie schafft vordemokratische Erbhöfe. Der Thüringer MP regiert heute mit weniger Unterstützung als 23% der Thüringer wahlberechtigten Frauen und Männer.

- Eine Auflösung des Landtages mittels unechtem Mißtrauensvotum muss verfassungsrechtlich ausgeschlossen werden

- Die Gesetzgebungs-und Verwaltungspraxis muss deutlich verbessert werden. Die ständige Korrektur der exekutiven, legislativen und ministerialen Arbeit durch die Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. Lehrereinstellung und –besoldung) oder den Verfassungsgerichtshof (vgl. zuletzt zum Kommunalabgaben-Gesetz) belegt die fehlerhafte Arbeit der Exekutive und erzeugt hohe, überflüssige Kosten für den Steuerzahler.

- Gesetzesfolgenabschätzung: Die FREIEN WÄHLER werden sich parlamentsintern dafür einsetzen, dass das Instrument der Folgenabschätzung von Gesetzen, welches auf die frühzeitige Erkenntnis von nichtgewollten, sekundären Folgen gerichtet ist, Bestandteil der parlamentarischen Ausschussarbeit wird. Die FREIEN WÄHLER sind davon überzeugt, dass es der Transparenz der legislativen Tätigkeit dienen wird, wenn die einzelnen Schritte einer parlamentarischen Gesetzesfolgenabschätzung dem Öffentlichkeitsprinzip unterworfen sind.

b. Kommunale Demokratie

- Kommunale Gebietsreform hat sich an dem Verfassungsgebot zu orientieren, nach welchem das Volk in Kreisen und Gemeinden eine auf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates beruhende Vertretung hat. Dieses Verfassungsgebot begrenzt die Kreisgebietsreform auf Größen, welche sicherstellen, dass die Bürger die eigenverantwortliche Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben auch tatsächlich wahrnehmen und praktizieren können. Die FREIEN WÄHLER werden die kommunalen Formen der Bürgerbeteiligung - v.a. Frage- und Rederecht - durch entsprechende Ergänzungen im Thüringer Kommunalrecht deutlich stärken. - Im Sinne eines Modellversuchs soll ein Projekt „Bürgerhaushalt“ erprobt werden. Grundsätzlich handelt es sich beim Bürgerhaushalt um einen Beteiligungsansatz, der auf die direkte Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in Prozess der kommunalen Haushaltsaufstellung abgestellt ist.

c. Kommunales Abgabenrecht

Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes vom 23.04.2009 bestätigt die Möglichkeit der generellen Abschaffung der Herstellungsbeiträge auch im Abwasserbereich. Mit dem VG-Urteil wurde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die Rechte der Zweckverbände eingeschränkt. Das aktuelle Beitragsbegrenzungsgesetz der CDU (vom 07.08.09) kann nur als Zwischenlösung bis Ende 2010 für den Abwasserbereich akzeptiert werden, um die Bürger vor Willkürmaßnahmen der Aufgabenträger zu schützen.

Über 1 Million Menschen sind in Thüringen immer noch von Zwangsbeiträgen bedroht.

Diese Ungleichbehandlung muss endlich beendet werden. Die gesetzliche Abschaffung der ungerechten Herstellungsbeiträge für kommunale Abwasserinvestitionen in ganz Thüringen ist die Lösung. Dagegen ist die Erhebung von Erschließungs- und Anschlussbeiträgen wegen des entstehenden Vorteils richtig und notwendig.

Auch das Problem der Straßenausbaubeiträge ist ungelöst.

Das OVG-Urteil von 2005 verstößt mit seinen Festlegungen zur Beitragserhebungspflicht der Kommunen gegen den Geist des Verfassungsgerichtsurteils von 2009. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung.

Die beste Lösung wäre die generelle Abschaffung der Zwangsbeiträge für den Straßenausbau. Infrastrukturelle Maßnahmen sollten immer nur aus Steuern finanziert werden. Aber auch Straßenausbaubeiträge nach sächsischer Art, d.h. die Kommunen entscheiden selbst, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben, wäre für Thüringen ein Fortschritt und wird unterstützt.

Grundsätzlich fehlt es in Thüringen in diesen Bereichen noch immer an Kostentransparenz bzw. an konkreten Nachweisen, dass ernsthaft an der Reduzierung der Abgabenlast für die Bürger gearbeitet wird. Ein „weiter so“ darf es nicht geben.

2. Bildung und Erziehung in Thüringen

Das Leitbild der FREIEN WÄHLER basiert auf dem Grundverständnis der Bürgerbeteiligung an der demokratischen Gestaltung des Gemeinwesens. (Vgl. „Gelebte Bürgerdemokratie“). Dem Bildungsleitbild der FREIEN WÄHLER liegt die Vielfältigkeit der Bildungsangebote und das Mitspracherecht aller an der Bildung beteiligten Personengruppen zu Grunde.

Bildung ist die einzige „natürliche“ Ressource, auf die unser Land langfristig aufbauen kann. Dazu ist es dringend erforderlich, das Bildungs-und Ausbildungssystem so zu strukturieren und zu reformieren, dass wir die Grundlagen für ein effizientes und erfolgreiches Bildungssystem ausbauen und innovative Ideen fördern.

Gute Teilergebnisse des Thüringer Bildungswesens dürfen nicht über seine mangelnde Zukunftsfähigkeit hinwegtäuschen. Bildungsreformen bedürfen eines Vorlaufes von mindestens fünf bis zehn Jahren. Wir entscheiden heute über die Berufs- und Bildungschancen unserer Kinder. Die Entwicklungsschwerpunkte müssen in den Bereichen Sprach-, Sozial-, Medien- und interkulturelle Kompetenz gesetzt werden, sowie in den Komplexen Naturwissenschaft und Entwicklung der Selbstorganisation mit der Zielrichtung, demokratisches Engagement für die Gesellschaft frühzeitig zu aktivieren.

Ein stärkerer Ausbau der Vernetzung von Kindergarten und Schule ist dringend erforderlich, um die getrennte Betrachtung beider Bildungseinheiten aufzuheben. Ein auf die Erreichung der Schulreife orientiertes kostenfreies Vorschuljahr sichert einen reibungslosen Übergang in die Grundschule, da so in einer entscheidenden Sozialisationsphase des Kindes die Weichen für die Entwicklung richtig gestellt werden können.

Wir bekennen uns zu einem längeren gemeinsamen Lernen bis zur 8. Klasse.

Dazu brauchen wir genügend qualifiziertes Personal, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Von der frühkindlichen Förderung, über die Fachlehrer, die Schuljugend- und Schulsozialarbeiter bis zu den Psychologen müssen die speziellen unterrichtsunterstützenden Bereiche stärker ausgebaut werden.

Alle pädagogischen Mitarbeiter müssen zielgerichteter als bisher in Weiterbildungen gefördert werden. Umfangreiche Reformen können nicht durch Teilzeitverträge erreicht werden, damit die Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer nicht weiter ausgebaut wird.

Die FREIEN WÄHLER fordern zwingend mehr zusätzliches Personal. In den kommenden Jahren gehen über 40% der Thüringer Lehrkräfte in den Ruhestand. Junge Lehrkräfte einzustellen, um sie rechtzeitig an ihre umfassenden Aufgaben heranzuführen, ist eine vordringliche Aufgabe. Eine Lücke in der Bildungsversorgung ist unbedingt zu verhindern, da die Folgen unabsehbar schwerwiegend wären. Dabei muss auf eine ausgewogene Alters- und Geschlechterstruktur geachtet werden, um der erst kürzlich nachgewiesenen Benachteiligung von männlichen Schülern, speziell im Grundschulbereich, zu begegnen.

Leistungsunterschiede zwischen Jungen und Mädchen nehmen im Lauf der Schulkarriere zu. Die Unterschiede sind eher auf Stereotype als auf Begabungen zurückzuführen. Geschlechtsbezogene Vorurteile beeinflussen die Bildungsergebnisse, dem gilt es im Sinne der Chancengleichheit für Mädchen und Jungen zu begegnen. Dazu werden die Lehrkräfte als Partner für eine gendersensible Pädagogik gebraucht.

Traditionelle Rollenbilder von Frau und Mann sind aus Schulbüchern, pädagogischen Konzepten, Unterricht und Berufsorientierung zu verbannen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Eltern bis zum Ende der Grundschulzeit der Schüler größtenteils gegeben, wird aber mit dem Übergang in die weiterführenden Schularten zunehmend problematisch.

Ein wesentlicher Schwerpunkt für die FREIEN WÄHLER ist der Ausbau von Ganztags-schulprojekten, speziell im Regelschulbereich. Basierend auf der freien Entscheidung der Lehrer, Eltern und Schüler für ein solches Projekt müssen die personellen und materiellen Voraussetzungen für alle geschaffen werden. Auch das aus historischen Gründen in Thüringen vorhandene Grundschulhortsystem ist fachlich stärker auszubauen.

Die Familie und das Umfeld des Kindes müssen in Zukunft wieder viel stärker unterstützt werden, um sich in den Erziehungsprozess einbringen zu können, damit der Verantwortungsbereich der Eltern nicht an der Schultür endet. Durch stärkere Einbindung und Übertragung von Verantwortung auf die Elternvertretungen kann dieses Ziel maßgeblich unterstützt werden.

Der bundesweite Trend, sich nach der Entscheidung für die weiterführende Schulart aus der schulischen Erziehung herauszunehmen, die unkontrollierte Ablösung der Jugend vom Elternhaus und die distanzierte Haltung eines breiten Spektrums der Jugend gegenüber der Gesamtgesellschaft resultieren größtenteils aus der problematischen Situation von schwer erreichbarer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ziellosem Freizeitverhalten und dem unkontrollierten Medienzugang schon im Grundschulalter. Es führt zu einer negativen Wirkung auf Leistungsbereitschaft und Sozialverhalten.

Durch die Entwicklung einer verstärkten Medienkompetenz, die sich nicht nur wie bisher überwiegend auf die Bediener-/Konsumentenebene beschränkt, sondern unter Einbeziehung des Elternhauses zielgerichtet den Einsatz von Computern und Internet bearbeitet, wird eine konstruktiv-kritisch-reflektierende Haltung gegenüber medialen Inhalten erzeugt.

Jedes Kind muss im Rahmen seiner Stärken und Schwächen (Begabungen und Defizite) die nötigen unterstützenden Maßnahmen erhalten. Schüler mit Migrationshintergrund müssen frühzeitig bedarfsgerechte Angebote bekommen, um den sozialen Hintergrund tatsächlich gesellschaftsintegrativ zu gestalten.

Durch Lehrmittelfreiheit mit Beauflagungen, durch Konsequenzen im Kindergeld bei Schulverweigerern müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, dass der Stellenwert von Schule und Bildung nicht weiter sinkt.

Um den Entwicklungsprozess der Ganztagsschulangebote zu forcieren, um längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, um individuelle Begabungen zu fördern und schwächere Schüler zu integrieren, dürfen die Bereiche Schuljugend- und -sozialarbeit und Schulpsychologen nicht vernachlässigt werden. Nur so können die Bausteine der einzelnen Bildungsbereiche sinnvoll ineinandergefügt werden.

Ein zwingend logischer Schritt muss der Abbau der Bürokratie innerhalb der unübersichtlichen Behördenstruktur des Bildungssystems sein. Ämter, die sich allein mit der Selbstverwaltung und der Kontrolle von Lehrkräften und Strukturen beschäftigen, müssen radikal reformiert werden, um gemeinsam durch Land und Kommunen den Weg für selbstverwaltete Schulen freizumachen.

Es genügt nicht, wie in verschiedenen Entwürfen zum Thüringer Schulgesetz gefordert, mehr Geld in die Hand zu nehmen. Es genügt nicht, wie die Landesregierung auf Erfordernisse im Bildungsbereich nur zu reagieren, statt langfristige Konzeptionen anzugehen. Exemplarisch sei hier die Zielvereinbarung zwischen Schulämtern und Kultusministerium genannt, die die Grundschulen weiterentwickeln soll, letztlich aber nur zur Eigenlegitimation des Amtes dient, um die herrschende Ineffizienz zu kaschieren.

Länderübergreifend brauchen wir eine weitgehende Harmonisierung der schulischen Ausbildung wie bereits im beruflichen Ausbildungsbereich vorhanden. Berufliche Ausbildung muss, um die Möglichkeiten spezielle Qualifizierungen an Akademien zu erlangen, viel stärker gefördert werden. Gemeinsam mit der Wirtschaft muss die Vernetzung bereits in der Schule beginnen, um so eine nachhaltige Wirkung für den Standort Thüringen zu erzielen.

Leistungsunterschiede zwischen Jungen und Mädchen nehmen im Lauf der Schulkarriere zu. Traditionelle Rollenbilder von Frau und Mann sind aus Schulbüchern, pädagogischen Konzepten, Unterricht und Berufsorientierung zu verbannen.

Aus der Bildungsforschung wissen wir, dass die Chancen eines Arbeiterkindes anstelle der Realschule ein Gymnasium zu besuchen, viermal geringer sind als die eines Kindes aus der Oberschicht. Vierfach werden die Schüler aus unteren Sozialschichten zur Zeit bestraft: zunächst durch ihre Herkunft, dann durch die ungerechte Selektion am Ende der Grundschule, weiter an den Regelschulen und dann lebenslänglich durch die geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

3. Hochschulen

Die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zum 1.10.2008 galt u.a. dem Ziel, die Hochschulautonomie und damit die eigene Profilbildung der Hochschulen zu stärken und den Wettbewerb unter den Hochschulen zu fördern. Die Umstellung auf eine europäisch-einheitliche Studienstruktur (sog. „Bologna- Prozess“) hätte v.a. für die Fachhochschulen in Thüringen die Chance geboten, ein curricular zukunftsfähiges Studienmodell für die Ingenieurausbildung zu entwickeln, denn 30 % aller Thüringer Studentinnen und Studenten befinden sich in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (= nichttechnische Studienanteile) in ihrer Bedeutung für die Beschäftigungsfähigkeit und Ausbildungsqualifikation unserer Absolventen wurde diese Chance nach Auffassung der FREIEN WÄHLER in Thüringen nicht genutzt.

Dass der FH- Master-Abschluss in Konkurrenz mit dem Uni-Master in Bewerbung, Einstellung und Besoldung eine gleichwertige Chance hat, dafür werden sich die FREIEN WÄHLER einsetzen. Denn von einer Gleichwertigkeit der Abschlüsse – Ziel des Bologna-Prozesses – und einer Grenzenlosigkeit des Studiums in Europa kann nach Auffassung der FREIEN WÄHLER bisher nicht die Rede sein.

Die Hochschulausbildung hat im Reformprozess der letzten Jahre ihre Bildungsidee verloren und sieht in der Erzeugung von „Humankapital“ als passgenaue Verwertung der Hochschulabsolventen im Arbeitsmarkt ihr Leitmotiv. Die sich abzeichnende Mischung aus angelsächsischen und deutschen Studienstrukturelementen hat eine kostspielige Bürokratie von Akkreditierungseinrichtungen, Evaluationsabteilungen und Qualitätsmanagementeinrichtungen hervorgebracht, welche beanspruchen, die Hochschulen unternehmensgleich zu führen, ohne dass dadurch der eigentlich Auftrag der Hochschulen erkennbar besser erfüllt wird.

Die FREIEN WÄHLER werden sich für eine Korrektur diese Prozesse einsetzen. Sie weisen auf einen zweiten allgemeinen Aspekt hin: Das gestufte Studiensystem wird in den Universitäten den Zusammenhang von Forschung und Lehre zugunsten der MA-Studiengänge verfestigen, während BA-Studiengänge auf die Maximierung von Berufschancen gerichtet sind. Bekanntlich sind die thüringischen Fachhochschulen auch keine nennenswerten Empfänger von öffentlichen Forschungsmitteln. In der sogenannten Exzellenz-Initiative sind sie bisher nicht vertreten. Nicht nur die wissenschaftsfremde curriculare Studienstruktur der Thüringer Fachhochschulen mit ihren fachwissenschaftlichen Überladungen und schnell veraltetem Fachwissen, sondern auch die Forschungsförderungspraxis in Thüringen bedarf einer gründlichen Überarbeitung.

Neben einer deutlichen Erhöhung des allgemeinwissenschaftlichen Studienanteils setzen sich die FREIEN WÄHLER für eine stärkere curriculare Berücksichtigung der Technikfolgenabschätzung in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ein.

Eine Aussage, worauf ein Studium eigentlich - außer auf einen Schnelldurchlauf zu einem Beruf - gerichtet ist, vermag die Hochschulpolitik des Landes nach Auffassung der FREIEN WÄHLER bisher nicht zu formulieren.

Der Akademisierungsgrad in Thüringen ist vor Mecklenburg (8,9%) und Sachsen –Anhalt (9%) mit gerade 10% der drittschlechteste aller Bundesländer. (Zum Vergleich: Berlin 21%).

4. Umwelt, Naturschutz, Energie

Die FREIEN WÄHLER unterstreichen die Bedeutung von Umwelt und Naturschutz, welcher durch Aufnahme in das Grundgesetz 1994 als Staatszielbestimmung seinen Ausdruck gefunden hat (Art.20a GG). Da Umwelt- und Naturschutz zunächst im europäischen Rahmen gesehen werden muss, orientieren sich die Vorstellungen der FREIEN WÄHLER am europäischen Umweltrecht. In Artikel 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV i.d.F. vom 1.12.2003) wird festgehalten, dass der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen ist. Er geht von der Endlichkeit der den Menschen zur Verfügung stehenden Ressourcen aus und verlangt deren Sicherung als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen. Die Verbindung der Verbesserung der ökonomischen und den sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensbedingungen nach Maßgabe ökologischer Gerechtigkeit bestimmt die umwelt- und naturschutzpolitischen Leitvorstellungen der FREIEN WÄHLER in Thüringen. Folgende konkrete Ziele leiten sich daraus ab:

- Entsprechend ihrem Grundverständnis drängen die FREIEN WÄHLER auf langfristige, eigenmotivierte Verhaltensänderungen Bürgerinnen und Bürger in Europa. Diese sind durch Übernahme von Selbstverantwortung für die Verbesserung der Umweltqualität und die Rückführung des Klimawandels zu erreichen und zu etablieren. Dies gilt vor allem für die wirtschaftstreibenden Bürger/Innen bzw. Wirtschaftsunternehmen. Folglich sollen Maßnahmen, welche auf individuelle und kollektive Verhaltensänderungen gerichtet sind - z.B. Steueranreize - Vorrang haben vor ordnungsrechtlichen Lösungen.

- Der Präventionsgrundsatz ist zu verstärken. Eine vorausschauende Vorsorge und Vorbeugung ohne unter der Bedingung des Vorhandenseins einer tatsächlichen Gefahr zu stehen, ist ein im Umweltrecht erfolgreiche Möglichkeit, Umweltschutz zu sichern (§ 174 EGV). - Der Ursprungsgrundsatz, nach welchem Umweltbeeinträchtigungen dort zu bekämpfen sind, wo sie entstehen, muss in den Mittelpunkt jedweder Maßnahme gestellt werden.

- Adressat von Umweltmaßnahmen muss zunächst der Verursacher sein, mithin derjenige, der Umweltbeeinträchtigungen verursacht (Verursacherprinzip).

- Mit dem Hineinwachsen des Staates in die Rolle des zentralen Trägers der technologischen Entwicklung wird Wissenschaft im Dienste eines ständig zu befragenden Fortschrittsverständnisses und im Sinne technologisch-industrieller Innovation funktionalisiert. Der Staat fördert Forschung, Wissenschaft und ihre industrielle Nutzung in ausschlaggebender Form und definiert über diese Förderung die Ziel-und Zweckstrukturen des Wissenschafts-und Forschungsbetriebes. Die FREIEN WÄHLER werden sich für eine parlamentseigene Technikfolgenabschätzung einsetzen.

- Eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Bürger sachkundig bewerten

- und entscheiden können, ist der Zugang zu den entsprechenden Informationen.

- Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 20. Dezember 2007 und das Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 sollten dazu die rechtlichen Grundlagen schaffen, werden dieser Aufgabe aber in keiner Weise gerecht. In beiden Gesetzen geht es offenbar eher darum, auskunftspflichtigen Kommunal- und Landesbehörden Möglichkeiten einzuräumen, den Bürgern die entsprechenden Auskünfte zu verweigern oder die öffentliche Nutzung zu verhindern. Erschwerend kommt noch hinzu, dass solche Auskünfte für die Bürger in der Regel auch noch kostenpflichtig sind.

Hier besteht dringender politischer und juristischer Handlungsbedarf, wenn die „gelebte Bürgerdemokratie“ funktionieren soll!

5. Wirtschaft

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise belegt nachdrücklich, dass die wirtschaftlichen Unternehmen auch in Thüringen auf der Suche nach einer neuen, gesellschaftlich zustimmungsfähigen Rolle im Spannungsfeld zwischen nationalstaatlicher und transnationaler Ein- und Begrenzung einerseits und grenzenloser marktwirtschaftlicher Selbstentfaltung andererseits stehen. Die FREIEN WÄHLER unterstützen jede Neuausrichtung des wirtschaftlichen Handelns und der Ausrichtung der Wirtschaftsziele am Prinzip der gesellschaftlichen Verantwortung. In der aktuellen Diskussion findet sich die Verknüpfung von wirtschaftlichen Zwecken mit gesellschaftlicher Verantwortung unter dem Kürzel CSR (= Corporate Social Responsibility). Damit ist das gesamte über die eigentliche Geschäftstätigkeit hinausgehende Engagement des Unternehmens zur Lösung gesellschaftlicher Probleme umrissen. CSR bezeichnet heute den Versuch, ein Unternehmen auf möglichst vielfältige Weise positiv mit den Ansprüchen des Gemeinwesens zu verknüpfen, in welchem es tätig ist.

Das Unternehmen sollte sich idealiter wie ein guter Bürger für das Gemeinwesen engagieren. Unternehmen, die sich bürgerschaftlich engagieren, verstehen ihr Engagement als Investitionen in die Zukunft, die geeignet sind, das Verhältnis von Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern und durch die Mitwirkung aller Beteiligten zugleich sozial zu integrieren. Die FREIEN WÄHLER in Thüringen sehen in der weitreichenden Unterstützung der klein- und mittelständischen Unternehmen ganz besonders in Krisenzeiten eine wichtige Aufgabe auf Landesebene. Es muss gelingen, dass diese Unternehmen, die einen großen Teil der Arbeitsplätze in Thüringen geschaffen haben und wirtschaftlichen Strukturen unseres Landes darstellen, ihre Ressourcen optimal nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen. Das kann gerade in Zeiten konjunktureller Schwankungen entscheidende Vorsprünge schaffen. Dabei muss die Unterstützung durch das Land alle wirtschaftlichen Bereiche der Betriebe wie z.B. durch Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter, verbesserte Eigenkapitalausstattung und unbürokratischen Kreditvergabe z.B. durch die Landesbank, Potenzial oder Energieeffizienzberatungen etc. betreffen.

Als sofortige Maßnahme setzen sich die FREIEN WÄHLER Thüringen für einen halbierten Mehrwertsteuersatz (9,5 %) für personalintensive Dienstleistungsbetriebe, z.B. Gastronomie ein.

Die Vielseitigkeit des Handwerks muss erhalten und gestärkt werden. In Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern und den örtlichen Betrieben werden die FREIEN WÄHLER Vorschläge erarbeiten, die das Handwerk als zentrales Element der thüringischen Wirtschaft stützen.

Die grundlegende Position der FREIEN WÄHLER wird in einem gesonderten Papier dargestellt werden. Sie macht aber deutlich, dass eine Koalition aus CDU und FDP auf der Grundlage derer wirtschaftspolitischer Vorstellungen für Thüringen einen Rückschritt in die 1980er Jahre bedeuten würde. (Zu Kultur als Wirtschaftsfaktor vgl. Kultur)

6. Kultur

Die kulturelle Situation in Thüringen ist geprägt durch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Engagement. Im Verständnis der FREIEN WÄHLER in Thüringen hat das Land als „aktivierender“ Kulturstaat zu handeln. Dabei stehen vier Bereiche im Mittelpunkt des Gestaltungsauftrages, welche als kulturelle Daseinsfürsorge gelten und die von den FREIEN WÄHLERN in besonderer Weise gefördert werden:

- die Entfaltung und Freiheit der Künste zu garantieren,

- den Zugang zur kulturellen Bildung (Theater, Museen etc.) allgemein zugänglich anzubieten,

- das kulturelle Erbe (Denkmale) zu erhalten und zu pflegen,

- öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen zu sichern

Im Verständnis der FREIEN WÄHLER steht, dass der Ausgangspunkt kultureller Versorgung vom Bürger aus zu formulieren ist und nicht vom Staat her. Dieser hat lediglich Bedingungen zu schaffen, unter denen sich Kunst und Kultur produzieren und präsentieren lassen, nicht aber hat er obrigkeitsstaatlich Kultur für seine Untertanen zu verordnen. Die Tradition des alten Kulturstaats hinter sich lassend plädieren die FREIEN WÄHLER, den Staat als zur Kultur anregenden Staat zu verstehen und Kultur als öffentliches Gut zu behandeln. Im Rahmen dieses Verständnisses werden die FREIEN WÄHLER sich insbesondere dafür einsetzen, die Privatinitiativen im kulturellen Bereich zu stärken.

Die Kulturarbeit der FREIEN WÄHLER wird sich dabei an folgenden Leitlinien orientieren:

- Wir fordern einen Kulturpakt als Pendant zum Hochschulpakt zwischen kulturellen Fachverbänden und den ministerialen Ebenen abzuschließen, damit eine längerfristige Stabilität und Planungssicherheit für die Kulturschaffenden gewährleistet ist.

- Kultur ist ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor (Arbeitsplätze, Kulturtourismus); der Landeshaushalt hat der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur Rechnung zu tragen.

- Durch eine Aufstockung der Mittel der Landeskulturstiftung können Projekte Thüringer Künstler im Land weiter gefördert werden.

- Bibliotheken sind ein wichtiger Beitrag zur schulischen Bildung und müssen in die Bildungsinfrastruktur eingebunden werden. Auch im ländlichen Raum muss durch Fahrbibliotheken Zugang zur Literatur gewährleistet werden.

- Die Kürzung der Literaturförderung in den vergangenen Jahren kann nicht akzeptiert werden. Eine ausreichende Förderung für Autoren und Lesungen ist eine unabdingbare Notwendigkeit.

- Die Fördermittel für Museen wurden drastisch gekürzt. Die Museen können ihre Kernaufgaben: Sammeln, Bewahren, Forschen und Vermitteln nicht mehr ausreichend erfüllen. Wir sind für eine Anhebung der Fördermittel mindestens auf das Niveau von 2004 und kostenlosen Museumsbesuch für alle Schulklassen.

- Die historisch reiche Theater- und Orchesterlandschaft prägt wesentlich die kulturelle Identität des Freistaates und muss unbedingt erhalten und weiter gefördert werden.

Thüringen als eines der ältesten und bedeutendsten Kulturlandschaften Deutschlands muss erhalten und weiter entwickelt werden, und das gelingt nur durch eine gezielte Förderung von Kunst und Kultur.

7. Sport

  • Unterstützung bei der Gewährleistung einer verlässlichen und angemessenen öffentlichen Sportförderung im Schul-, Breiten- und Nachwuchsleistungssport

    Thüringen ist ein Sport-Land und muss es auch bleiben. Um dies zu gewährleisten, setzen sich die FREIEN WÄHLER für eine verlässliche und unabdingbare Förderung des organisierten Sports für die nächsten Jahre ein. Dies sollte wie bisher aus den Erlösen der staatlichen Lotteriegesellschaft geschehen und die in den vergangenen Jahren geleistete Mindesthöhe der Förderung auch für die nächsten Jahre festgeschrieben werden. Die FREIEN WÄHLER machen sich stark für die Fortführung des bestehenden Fördervertrages zwischen Landesregierung und organisiertem Sport.

    Sollte der Glücksspielvertrag auslaufen, stehen die FREIEN WÄHLER zu einer Übernahme der bisher geförderten Mittel durch das Land Thüringen der Jahre 2008 und 2009 komplett aus dem Landeshaushalt.

  • Konsequentes Durchsetzen und Festhalten am §14 des Thüringer Sportfördergesetzes

    Die kostenfreie Nutzung von öffentlichen Sportstätten muss auch weiterhin, wie im §14 Thüringer Sportfördergesetz festgehalten, konsequent durchgesetzt werden. Dazu bedarf es einer strengen Kontrolle und bei Missbrauch geeigneter und wirksamer Sanktionen. Der organisierte Sport kann nur funktionieren, wenn öffentliche Sportstätten kostenfrei für Vereine, Schulen, Hochschulen und Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft sowohl den Übungs- und Trainingsbetrieb als auch den Wettkampfsport.

  • Förderung von Sanierung und Modernisierung öffentlicher Sportstätten

    Um den Übungs- und Wettkampfsport (Schule, Sportvereine, Studentensport etc.) auf hohem Niveau und in hoher Qualität fortführen zu können, ist der Investitionsbedarf zur Sanierung und Modernisierung öffentlicher Sportstätten weiterhin hoch. Dazu sind Bedarfe zu prüfen und spezielle Finanzierungsmodelle zu erarbeiten sowie Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen und effektiv und transparent einzusetzen. Die Sanierungs-, Modernisierungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen von Schulsporthallen/Plätzen sowie Schwimmhallen und Freibädern müssen Schwerpunkt der Sportförderung bleiben und ausgebaut werden.

  • Einbindung des Sports in die Ausschussarbeit des Thüringer Landtages

    Um der Bedeutung des Thüringer Sports in seiner Gesamtheit deutlich mehr Rechnung zu tragen, setzen sich die FREIEN WÄHLER für die Bildung eines Sportausschusses ein. Dadurch wird es möglich, explizit sportpolitische Themen fachspezifisch zu erörtern, zu diskutieren und umzusetzen. Eine Vernetzung des Sportausschusses mit den anderen Fachausschüssen ist dabei von großer Wichtigkeit.

    8. Ehrenamt

    Verabschiedung eines Thüringer Ehrenamtsgesetzes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements

    Die Freien Wähler machen sich stark für die Unterstützung, Förderung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

    Wir setzen uns ein für die Verabschiedung eines Thüringer Ehrenamtsgesetzes und werden einen entsprechenden Entwurf in den Thüringer Landtag einbringen.

    Der Thüringer Ehrenamtsstiftung kommt bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine große Bedeutung zu, die mit der Unterstützung der FREIEN WÄHLER weiterhin ausgebaut, abgesichert und mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss. Im Übrigen wird auf den Schlussbericht der Enquete-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Bundestages verwiesen.

    9. Innere Sicherheit, Polizei und Justiz

    Landesweit sind lokale Präventions- und Integrationsprojekte entstanden. Zur Entwicklung und Festigung der Kooperationsbeziehungen ist ein Thüringer Präventionsrat zu installieren. Erfahrungen aus der Praxis sollen in das komplexe Netzwerk einfließen, um neue Handlungsansätze für gezielte Integrationsstrategien und Präventionskonzepte zu entwickeln. Damit können neue Wege beim Übergang von der Schule in den Beruf und zur gesellschaftlichen Teilhabe/Partizipation beschritten werden. Auch hierbei sind die Lebenslagen beider Geschlechter zu berücksichtigen, um beim Abbau von Benachteiligungen junge Menschen zu beteiligen.

    Die Thüringer Polizei wird seit Jahren mit immer neuen Aufgaben konfrontiert. So sind hier völlig neue Dimensionen des internationalen Terrorismus, die ständig zunehmende Internet-Kriminalität, neue Formen der Wirtschaftskriminalität, der Organisierten Kriminalität aber auch der ständig zunehmenden Gewalt bei Veranstaltungen wie z. B Fußball und Demonstrationen zu nennen. Eine außerordentlich hohe Bandbreite umfasst mittlerweile auch die politisch motivierte Kriminalität, insbesondere die zunehmende Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten aber auch aus dem autonomen Lager seien hier genannt.

    Besorgniserregend zugenommen hat mittlerweile im gesamten Bundesgebiet die Gewalt gegen Polizeibeamte. Demgegenüber steht ein ständiger Personalabbau, der mit sinkenden Fallzahlen, also mit immer weniger angezeigten Straftaten, und einem Einwohnerrückgang in Thüringen begründet wird.

    Hinzu kommt der so genannte Abbaupfad in der öffentlichen Verwaltung der bis in das Jahr 2019 den weiteren Abbau von ca. 1000 Polizeibeamten vorsieht.

    Die Argumentation , im Jahre 2009 insgesamt 160 junge Menschen zur Ausbildung für den Polizeiberuf eingestellt zu haben greift insofern zu kurz, wenn man die Zahlen der Beamten betrachtet, die planmäßig aus dem Dienst im Jahre 2009 ausscheiden werden. Wenn planmäßig mehr als 200 Beamte aus dem Dienst ausscheiden dann entsteht hier schon alleine ein Minus von 40 Beamten und Beamtinnen. Dieses Missverhältnis zwischen Zu- und Abgängen bei der Thüringer Polizei besteht schon seit mehreren Jahren.

    Der Veränderung der o.g. Kriminalitätsfelder wird versucht durch eine einheitliche Ausbildung innerhalb der Thüringer Polizei zu begegnen. Dies bedeutet, dass alle ausgebildeten Polizeivollzugsbeamte den gleichen Wissensstand haben, egal ob sie bei der Bereitschafts-, Verkehrs-, Schutz- oder Kriminalpolizei eingesetzt werden.

    Die Polizei nur als Kostenfaktor zu betrachten und insbesondere hier schier unbegrenzte Einsparpotentiale zu suchen, betrachten die FREIEN WÄHLER als völlig falschen Ansatz. Gerade in wirtschaftlich komplizierten Zeiten ist die Gewährleistung von Sicherheit ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil.

    Die FREIEN WÄHLER Thüringen fordern, dass der so genannte Abbaupfad der Landesregierung für die Polizei sofort gestoppt wird. Die Einstellungszahlen müssen deutlich erhöht werden, um perspektivisch die jetzt schon über den Einstellungszahlen liegenden Abgänge zu kompensieren.

    Die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und –beamten gehört im Hinblick auf Spezialisierungen während der Ausbildung auf den Prüfstand. Nicht hoheitliche, also polizeispezifische Aufgaben können durch Angestellte übernommen werden. Freigesetztes Personal muss zur Aufgabenerfüllung in den Polizeiinspektionen und den Spezialdienststellen eingesetzt werden.

    Die geschlossenen Einheiten in den Polizeiinspektionen Zentrale Dienste müssen mit einem angemessenen Personalstand ausgestattet werden.

    Eine funktionstüchtige und leistungsfähige Justiz ist auch für Thüringen nicht nur ein Garant der Sicherheit, sie ist auch ein bedeutender Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Nur wer sich sicher fühlen kann, Sicherheit erfährt und sich gut aufgehoben fühlt, wird als Bürger in Thüringen bleiben und als Wirtschaftender seinen Sitz in Thüringen dauerhaft begründen. Eine Polizeiarbeit in den Bereichen der Vorbeugung von Kriminalität, und deren Aufklärung kann nur Sinn erhalten, wenn die sich an diese Tätigkeit anschließende Justiz effektiv arbeitet.

    Die Richter und Staatsanwälte und alle weiteren Mitarbeiter in der Justizverwaltung im weiteren Sinn, tragen durch Ihre Tätigkeit maßgeblich zur Sicherheitsschaffung durch Fachkompetenz und schnelle Bearbeitung und Abschluss der Vorgänge bei.

    Die Arbeit von Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe und der Güterichter helfen den Menschen, Vertrauen in die Gemeinschaft zu erhalten. Die FREIEN WÄHLER werden eine Zusammenarbeit von Polizei und Justiz personell und finanziell unterstützen. Insbesondere die Anzahl dieser Leistungsträger muss den tatsächlichen Erfordernissen, dem Arbeitsanfall, angepasst werden und die Besoldung darf nicht hinter den allgemeinen Kostensteigerungen zurückbleiben. Die FREIEN WÄHLER sind der Ansicht, dass nur ausreichendes Personal effektiv arbeiten kann. Überlastetes führt zu Verfahrensverzögerungen, Oberflächlichkeiten und Fehlern.

    Eine ausreichende Besoldung kann eine leistungsfähige und hochkarätige Justiz und Polizei gewährleisten. Eine Motivation, diesen Beruf zu wählen und auszuüben, hängt wesentlich mit einer angemessenen Besoldung zusammen.

    Die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Richter sind für die FREIEN WÄHLER eine Selbstverständlichkeit für Sicherheit und Gerechtigkeit. Dafür werden wir uns einsetzen.

    10. Gleichstellung und Generationenpolitik

    Das Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft dar. Diese kann nicht auf die Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Kreativität von Frauen verzichten.

    Deshalb setzen die FREIEN WÄHLER auf die Beteiligung von Frauen.

    Die FREIEN WÄHLER werden sich für die Bündelung von Maßnahmen einsetzen, die den gleichberechtigten Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

    Das Rollenverständnis in unserer Gesellschaft ist immer noch von tief verwurzelten geschlechtsspezifischen Stereotypen geprägt und bedingt das Ungleichgewicht in punkto bezahlter und unbezahlter Arbeit. Die damit verbundene ungleiche Verteilung von familiären Pflichten kann Frauen dazu veranlassen, sich häufiger für die Inanspruchnahme flexibler Arbeitsregelungen oder die Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit zu entscheiden. Die Auswirkungen treffen Frauen beim beruflichen Fortkommen, im Einkommen, in den Rentenansprüchen und damit in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

    Geschiedene Frauen erreichen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Gesamteinkommen. Die Alterssicherung vieler Frauen in Thüringen ist prekär und schon lange nicht mehr sicher.

    Die FREIEN WÄHLER setzen sich für die Schärfung des Bewusstseins für mehr Geschlechtergerechtigkeit ein.

    Die Zukunft unserer Gemeinden wird maßgeblich davon abhängen, die Familien in das Zentrum der Politik zu stellen. Eine Politik für Familien reicht von der Schaffung von Entfaltungs- und Lebensräumen (Wohnungen und Spielmöglichkeiten), über die Erleichterung zur Entscheidung für ein Leben mit Kindern und die Stärkung von Familiennetzen, Verbesserung der Infrastruktur bis zu Hilfen in Notlagen.

    Generationspolitik in Gemeinden und Landkreisen muss über Politik für Kinder und Eltern und Lebensgemeinschaften hinaus gehen, die immer größer werdende Gruppe der älteren und hochaltrigen Menschen in Programme und Konzepte einbinden.

    Die FREIEN WÄHLER in Thüringen wollen Familienpolitik zu einer Generationenpolitik entwickeln und das Zusammenleben der Generationen fördern.Grundvoraussetzung ist die Herstellung eines familienfreundlichen Klimas. Rahmenbedingungen, wie die monetären Leistungen und die Finanzausstattung der Kommunen, spielen dabei eine untergeordnete Rolle.

    Familien wollen sich durch die Politik ernst genommen fühlen. Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse mit Familien zu gestalten, fördert das bürgerschaftliche Engagement. Dafür werden sich die FREIEN WÄHLER einsetzen.

    Die FREIEN WÄHLER werden sich gezielt für weitere Maßnahmen zur Sicherung eines selbst bestimmten Lebens im Alter einsetzen. Gleichzeitig sollen die Menschen, die auf Hilfe und Pflege im Alter angewiesen sind, mit der Unterstützung durch qualifiziertes Personal rechnen können. Alle Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen wollen wir verfolgen, Synergien beim Abgleich von Modellen sichern und dazu beitragen, dass Maßnahmen bewusst umgesetzt werden können.

    11. Gesundheitsversorgung und Alter

    In Thüringen fehlen 136 Ärzte, davon 111 Hausärzte, 25 Fachärzte (November 2008), außerdem 92 ärztliche Psychotherapeuten.

    Die FREIEN WÄHLERN setzen sich ein für ein Grund - und Notversorgung für alle zu einem bezahlbaren Preis bei freier Krankenkassenwahl und das selbstverständlich auch im ländlichen Raum. Wobei aber alle zusätzlichen, nicht unbedingt erforderlichen Leistungen selbst abzusichern sind. (z.B. Sportunfälle). Einkommensschwache Bürger/-Innen werden solidarisch unterstützt.

    Wir fordern eine stärkere Transparenz der Kosten, damit Gesundheit bezahlbar bleibt, besonders im Hinblick auf die zunehmende Zahl der älteren Bevölkerung, was zwangsläufig einen höheren Anteil an Kranken und Demenzkranken bedingt.

    Reformen sind nötig, damit der Pflege- und Ärztenotstand in Thüringen beseitigt werden kann. Neue Modelle in ländlichen Gebieten mit dem größten Ärztemangel sollen auf Initiative der FREIEN WÄHLER hin auf ihre Wirksamkeit erprobt werden. Alle Anstrengungen sind aufzubringen, um an einem solidarischen und wohnortnahen Gesundheitssystem weiter festzuhalten. Die FREIEN WÄHLER setzen sich für eine flächendeckende Haus- und Facharztversorgung ein sowie für eine Grund- und Notversorgung für alle zu einem bezahlbaren Beitrag. Über die Stärkung der Eigenverantwortung des einzelnen für die Prävention und Sicherung der Gesundheit muss auf verschiedenen Wegen und mit unterschiedlichen Partnern weiter nachgedacht werden. Die FREIEN WÄHLER werden den Prozess voran bringen.

    Die FREIEN WÄHLER setzen auf Prävention, nicht nur aber besonders in der Gesundheitsvorsorge. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind verbindlich zu regeln. Der dringende Bedarf zur Früherkennung gefährdeter Kinder und Jugendliche muss durch Fachpersonal zu Maßnahmen, Projekte und Angebote mit einfachen Zugängen führen. Die spezialisierte Fachberatungslandschaft steht vor einem Aufbruch mit den FREIEN WÄHLERN.

    Dabei sind die Kommunen mit ihren Gesundheitsämtern ebenso wichtige Partner wie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen.

  • Alter und Pflege

    -Maßnahmen zur Sicherung eines selbst bestimmten Lebens im Alter (neue Wohnformen und Projekte, Senioren-WG und WG für Demenzkranke)

    -Erweiterung der Angebote der Pflege im Alter und Absicherung durch qualifiziertes Personal

    -Unterstützung von Aktivitäten von Barrierefreiheit zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen

    -Unterstützung der Hospizbewegung und Sicherung von weiteren Standorten

    12. Ländlicher Raum, Landesentwicklung und Verkehr

  • Ländlicher Raum

    Veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere die Globalisierung der Wirtschaft und der Ausbau der Informationsgesellschaft machen eine verstärkte Unterstützung des ländlichen Raums notwendig. Im Vordergrund strukturpolitischer Entwicklungskonzepte der FREIEN WÄHLER Thüringen für den ländlichen Raum stehen die Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen, der Ausbau der örtlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur und die Verbesserung der Lebensqualität. Dazu gehört die Forderung einer gleichmäßig in der Fläche verteilten dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur mit Handwerksbetrieben, klein- und mittelständischer Industrie sowie Handels- und der Dienstleistungsbetrieben.

    Eine wirtschaftliche Schieflage zu Lasten des ländlichen Raumes muss unbedingt vermieden werden.

    Er darf nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung der großen Agglomerationen und sogenannten "Leuchttürme" abgekoppelt werden. Vielmehr muss es vorrangiges Ziel von Entwicklungsmaßnahmen sein, von diesen "Leuchttürmen" ausgehend, Entwicklungsachsen in den gesamten Freistaat zu legen. Bei dieser Entwicklung geht es insbesondere um die Schaffung von Perspektiven für junge Menschen in ihrem regionalen Umfeld.

    Vordringlichstes Ziel dabei ist ein Stoppen der Landflucht, da diese zusammen mit den Folgen des demographischen Wandels einen demographischen Bankrott auf dem Lande nach sich ziehen würde.

    Es gilt die Potenziale des ländlichen Raumes systematisch zu fördern und gleichzeitig den nachteiligen Folgen des Strukturwandels entgegenzuwirken. Dies soll konkret geschehen durch:

    - Aufrechterhalten und Ausbau des Dorferneuerungsprogramms,

    - Förderung des ländlichen Wegebaus auch für Radwege zur Tourismusförderung,

    - Kooperation bei der Vermarktung von Thüringen als Natur- und Kulturlandschaft

    - Erhöhung des Anteils der Naherholung in der Region,

    - Förderung der landwirtschaftlichen Direktvermarktung, Erschließung neuer Vermarktungswege für regionale Produzenten,

    - Förderung regionaler (auch länderübergreifender) Kooperationen,

    - Aufrechterhaltung der gewachsenen und etablierten Verwaltungsstrukturen im ländlichen Raum, die sich als identitätsstiftend erwiesen haben,

    - Ausbau der Breitbandversorgung,

    - Förderung von Gewerbeansiedlungen besonders in ländlichen Gebieten

  • Landesentwicklung und Verkehr

    Die FREIEN WÄHLER fordern die Sicherung einer nachhaltigen Landesentwicklung durch ein Integriertes Landeserneuerungsprogramm zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandels

    - die Stärkung der Stadt- und Gemeindezentren – Stopp einer weiteren Zersiedlung der Thüringer Landschaft

    - die Verbesserung der Wohnungsbauförderung für junge Familien

    - den Beschleunigter Ausbau von Ortsumgehungsstraßen und Verbesserung des Lärmschutzes an Verkehrswegen

    - den Erhalt des regionalen Schienennetzes und Gewährleistung attraktiver Umsteigemöglichkeiten zu den IC- und Fernzügen

    - die stärkere Förderung eines umweltschonenden ÖPNV

    - die Erweiterung der bestehenden Tarifverbundregionen

    - den Ausbau eines flächendeckenden Radwegenetzes in Thüringen

    Bei der bestehenden Infrastruktur in Thüringen ist das vorhandene Straßennetz nach wie vor der wichtigste Verkehrsträger. Sowohl der motorisierte Individualverkehr als auch der nicht-motorisierte Verkehr der Fußgänger und Fahrradfahrer und ein großer Teil des öffentlichen Verkehrs werden dort abgewickelt. Seine bereits heute hohe Bedeutung im Güterverkehr wird in Zukunft noch weiter zunehmen. Daraus resultierend unterstützen die FREIEN WÄHLER in Thüringen den weiteren sinnvollen Ausbau, Erhalt und die Sanierung des Thüringer Straßennetzes sowohl in Verantwortung des Landes als auch der Kreise und Kommunen.

    Dabei ist einzuschätzen, dass die individuelle Mobilität auch zukünftig ansteigen wird, was bei dem Ausbau des Straßennetzes und der gesamten Infrastruktur Berücksichtigung finden muss. Die zukünftig veränderte Bevölkerungsstruktur und die daraus resultierenden demographischen Veränderungen müssen bei allen Konzepten und Verkehrsplanungen für unseren Freistaat Berücksichtigung finden. Die anderen vorhandenen Verkehrsträger sehen die FREIEN WÄHLER in Thüringen aber als eine wichtige Ergänzung an.

    Die FREIEN WÄHLER in Thüringen gehen davon aus, dass die Bevölkerung sinnvolle Auflagen und Belastungen für einen sicheren, umweltfreundlichen und bedarfsgerechten Straßenverkehr dann akzeptiert, wenn den Betroffenen sachgerecht die Zusammenhänge und Größenordnungen im Verkehrsbereich dargestellt werden. Allerdings müssen die Veränderungen für alle Bürger unsres Landes bezahlbar bleiben.


    FREIE WÄHLER Landesgeschäftsstelle, Jenergasse 13, 07743 Jena
    www.freie-waehler-thueringen.de

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