Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unzufriedenheit der Bürger und der Grundstückseigentümer wächst in der Bundesrepublik weiter über die andauernde Diskussion zur Erhebung von Kommunalabgaben und deren Ungleichbehandlung in den einzelnen Bundesländern. Seit Jahrzehnten werden den betreffenden Gesetzen und Satzungen widersprochen, es wird gestritten und geklagt, Satzungen werden gekippt, „geheilt“ oder aufgehoben.
Aus diesen Grund freuen sich die Freien Wähler Ranis, dass im Zuge dieser Unzufriedenheit der Haus- und Grundstückseigentümer der Thüringer Landtag festgelegt hat, über das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) als Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bzw. Kommunalabgaben erneut zu diskutieren und ggf. in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden und Kommunen eine neue Gesetzesgrundlage zu schaffen. Vielleicht kann diese auch Vorbildwirkung für Deutschland besitzen, wenn wir uns zu einer Verträglichkeit für alle entscheiden können.
Hierzu wurden bereits verschiedene Gutachten, wie das Rechtsgutachten des Prof. Dr. Michael Brenner vom 29.12.2009 sowie das Gutachten von Prof. Ferdinand Kirchhoff aus dem Jahr 2004 erarbeitet. Die endgültige Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes steht jedoch noch aus. Hierzu soll eine Expertenrunde unter der Leitung von Prof. Dr. Brenner ins Leben gerufen werden, um die verschiedenen Meinungsäußerungen und Wünsche der Beteiligten einarbeiten zu können.
Dem Aufruf des Innenministeriums folgend haben sich viele Interessenverbände gemeldet, aktiv an der Ausarbeitung eines neuen Kommunalabgabegesetzes mitzuarbeiten.
Die Bürgerallianz Thüringen e.V. hat weiterhin hierzu einen konkreten Gesetzesentwurf allen Parteien übergeben, den die Freien Wähler Ranis grundsätzlich unterstützen, da er nach unserem Empfinden einen durchführbaren Kompromiss darstellt, der von allen getragen werden kann und so eine „neu deutsch“ bezeichnete Win-Win Situation darstellen kann.
Wir bitten daher alle Mitstreiter diesen Entwurf zu prüfen und ggf. die Initiatoren bei der Umsetzung zu unterstützen.
Wir, die Freien Wähler Ranis, wollen vorab die Kritikpunkte zum bisherigen Kommalabgabengesetz kurz aufzeigen:
Aus verschiedenen Gesichtpunkten heraus ist nach unserer Auffassung die einseitige Belastung der Bürger als Haus- und Grundstückseigentümer und der Kommunen als Baulasträger durch das Kommunalabgabengesetz in verschiedenen Bereichen, wie Straßenausbau und der Abwasseranlagen, nicht nachvollziehbar.
I.) Hierzu folgende Stichpunkte zum Ist-Zustand des ThürKAG:
1. Das wesentliche Merkmal der sogenannte „besondere Vorteil“ lt. Gesetz zur Erhebung von Kommunalabgaben ist für den Thüringer Haus- und Grundstückseigentümer nicht gegeben bzw. ist bis dato nicht definiert. Er ist entstanden als Grundstücke noch mit Pferdewagen über Feldwege erschlossen worden sind. Ein Erschließungsbeitrag für die Neuherstellung von Anlagen ist nicht in Frage zu stellen. Wessen Grundstück neu erschlossen wird, hat einen „besonderen Vorteil“. Doch durch das ThürKAG werden die Bestandsanlagen behandelt, die bereits errichtet und finanziert sind. Hierbei ist festzustellen, dass diese Anlagen nach Baugesetzbuch kostenfrei in das Eigentum der Kommunen übergehen. Diese sind daher für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur zuständig, da es sich hierbei um Anlagen für die Allgemeinheit handelt. Die mangelhafte Unterhaltung der Anlagen soll per Gesetz durch die Eigentümer erneut für die Kommunen finanziert werden.
2. Zum Thema „Besonderer Vorteil“ ist weiter anzumerken, dass entgegen der Vorstellung des Gesetzgebers (Vorbild: alte Bundesländer) keine Wertsteigerung der Boden- und Immobilienwerte erfolgt, sondern dass zur Zeit der Marktwert der Immobilien ins Bodenlose fällt, die Bevölkerungsstatistik einen weiteren Bevölkerungsschwund von bis zu 30 % aufzeigt, Arbeitsplätze zum Teil rar und weitgehend unterbezahlt sind. Dadurch werden die Eigentümer finanziell überbelastet, um das Vorhalten, Instandhalten und Erneuerung einer Infrastruktur für Bevölkerungsteile zu sichern, die nicht mehr existent sind oder sein werden.
2. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind alle Bürger, auch Grundstückseigentümer, gleich zu behandeln. Wie soll der Eigentümer dies nachvollziehen. Denn nach der gegenwärtigen Rechtslage wurden in Baden-Württemberg Mitte der 90er Jahre die Straßenausbaubeiträge gesetzlich abgeschafft. In Bremen und Hamburg gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Im Saarland und Sachsen haben die Gemeinden ein Ermessen, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen.
3. Gleichzeitig kann die einseitige Verantwortung und die Kostenübertragung für die Herstellung und Verbesserung dieser öffentlichen Einrichtung nur auf die Grundstückseigentümer generell nicht nachvollzogen werden, da diese Anlagen doch der Allgemeinheit dienen und nicht für die Bürger der Bundesrepublik, sondern auch den Bürgern anderer EU-Staaten zur Verfügung stehen. Eine Vereinheitlichung im Sinne des EU-Rechtes ist bisher nicht bekannt.
4. Es wird in verschiedenen Gemeinden und Städten eine willkürliche Festlegung der Abgabenhöhe auf die maximale mögliche Höhe vollzogen, um die zusätzliche Belastungen der Gemeinden auf die Bürger bzw. Grundstückseigentümer abzuwälzen. Es werden wissentlich die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes und der Landesregierung, siehe Kommentar bzw. Präambel zum Kommunalabgabengesetz, außer Kraft gesetzt, in denen es heißt, der Bürger darf keine Einbußen verspüren und die Erhebung der Gebühren soll verträglich sein.
5. Die volle Ausschöpfung der Kommunalabgaben führt zu einer indirekten Enteignung der Eigentümer von Haus und Grund. Die Folgen sind weitere Sozialfälle sowie zusätzliche, staatliche und kommunale Kosten im Zuge der Alterversorgung und Betreuung. Ein weiteres Kriterium ist der volkswirtschaftliche Schaden, der zwangsläufig entsteht, da die Hauseigentümer bei den örtlichen Betrieben und Unternehmungen mangels Kapital keine zusätzlichen Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder Investitionen an ihren noch eigenen Objekten aufbringen werden.
6. Weiterhin stellt die Vorgabe des Thüringer Kommunalabgabengesetzes eine Bevormundung bzw. einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden dar. Eine positive Standortentwicklung sowie die damit gegebenen Möglichkeiten auch auf den Wegzug von Einwohner aktiv entgegen zu wirken, wird durch den Beschluss einer Zwangsbestimmung vertan. Wir alle wollen das Land Thüringen weiter voranbringen. Ein Standortvorteil bietet die grundlegende Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes ohne Zweifel. Die Außenwirkung in der Thüringer Öffentlichkeit, auch auf die Bevölkerung anderer Bundesländer, wird ebenso als besonders positiv zu bewerten sein.
7. Warum werden alle leitungsgebundenen Medien nach Verbrauch abgerechnet, nur das Abwasser nicht? Für Gas- u. Elektroversorgung, Telekom, Kabel Deutschland, Trinkwasser etc. werden keine Beiträge für Leitungen, Verwaltungen und Fuhrpark erhoben, nur für das Abwasser. Dies ist nicht im Sinne der Gleichheitsbehandlung zu sehen und sollte geändert werden.
8. Die Kommunen in Thüringen werden durch das Kommunalabgabengesetz gezwungen Abgaben zu erheben. Jedoch haben ca. 20% der Städte und Gemeinden keine Satzung darüber erhoben. Weitere Kommunen haben eine Satzung beschlossen, diese wird jedoch nicht vollzogen. Wie soll so eine Gleichheit hergestellt werden? Auch sind die kommunalen Finanzmittel unterschiedlich zu bewerten. Kommunen, die gut wirtschaften und keine Verschuldung aufweisen, können bzw. müssen diese Kosten aus dem eigenen Haushalt tragen. Alle anderen finanzieren die Eigenanteile auf Kosten von Kreditfinanzierungen und werden somit noch für ihre Misswirtschaften „belohnt“. Diese Mehrkosten der Kredite trägt der Steuerzahler.
Schon durch diese kleine Aufzählung verschiedener Punkte ist erkennbar, dass eine Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes notwendig geworden ist.
Ziel der Änderung des Kommunalabgabengesetzes muss sein, Gleichheit, auch in finanzieller Hinsicht, unter allen Nutzer und in der Bevölkerung. Die kommunale Selbstbestimmung und die Umlage der Kosten auf Verbrauchsabgaben (Abwasser) bzw. kommunal mitfinanzierte Straßen stellen für die Bevölkerung vertrauensbildende Maßnahmen für eine bürgergerechte Landesregierung dar.
Die Freien Wähler Ranis begrüßen den Vorstoß der Bürgerallianz Thüringen e.V. besonders, da der vorgestellte Gesetzesentwurf eine Möglichkeit aufweist, dass der Freistaat Thüringen mit einfachen Mitteln und ohne großes Aufhebens ein Kommunalabgabengesetz schaffen kann, das für alle Beteiligten eine große Vereinfachung darstellt und die Belastungen der Einzelnen deutlich reduziert.
II.) Der Gesetzentwurf der Bürgerallianz Thüringen e.V. enthält folgende Ziele:
- Gesetzesvereinfachung
- Überwindung eines überholten Finanzierungssystems für die anteilige Finanzierung kommunaler Investitionen (Instrument des 19. Jh.)
- Stärkung der Transparenz und Akzeptanz bei der anteiligen Refinanzierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen
- konsequente Anwendung des Äquivalenzgrundsatzes
- anteilige Finanzierung von Investitionen in Abhängigkeit der Inanspruchnahme
- Entlastung der Widerspruchsbehörden und der Verwaltungsgerichte durch den Rückgang von Rechtsmittelverfahren
Die gesamte Änderungen des Kommunalabgabengesetzes basieren auf den Neufassungen der § 7, 12, 13 und 21 des ThürKAG.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Beiträge für den Straßenausbau entfallen sollen. Den Kommunen wird ermöglicht eine Infrastrukturabgabe (die Namensfindung ist noch nicht abgeschlossen, Anm. Red.) zu erheben. Die bereits gezahlten Beiträge für Straßenbau werden mit Stichtagsregelung rückwirkend zurückgezahlt oder mit kommenden Maßnahmen verrechnet. Die Kostenbelastungen für die Bürger werden durch die Kommunen jährlich angezeigt und sind deutlich reduziert. Die geplanten Maßnahmen sind öffentlich zu diskutieren und im Hinblick auf die Durchführung abzuwägen.
Im Bereich Abwasserbeiträge werden die Gebühren verbrauchsabhängig umgelegt. Auch hier ist eine Verrechnung bereits bezahlter Beiträge oder die Einmalrückzahlung möglich.
Der gesamte Text des Gesetzesentwurf ist unter www.buergerallianz.de/ba_mitteilungen.html, zum Datum 17.03.2010 zu finden.
Die Kosten für die Abschaffung Straßenausbaubeiträge/Einführung der Möglichkeit der Erhebung einer Infrastrukturabgabe werden wie folgt zusammengefasst:
Kosten über ca. 30 Mio. EUR jährlich für das Land
Kosten über ca. 30 Mio. EUR jährlich für die Gemeinden, wenn diese keine Infrastrukturabgabe erheben
Die Kosten für das Abwasser ist aufkommensneutral
Die Satzungsumstellung laufen unter allgemeine Kosten
Es ergeben sich jedoch Kosteneinsparung sowie Einsparung bei Zinsbeihilfe und Kosteneinsparung der Privilegierung Abwasserbeiträge.
Die Freien Wähler Ranis sind der Ansicht, dass es sich lohnt über die verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Änderung des ThürKAG nachzudenken.
Wir rufen daher auch die Freien Wähler im Freistaat auf, sich an der Neufassung des ThürKAG zu beteiligen.
Es ist wichtig auch der Landesreegierung darzustellen, dass auch die Freien Wähler in Thüringen ein großes Interesse an konstruktiven Lösungen haben, die einzelne Bevölkerungsgruppen nicht einseitig benachteiligen.
Viele Grüße an alle Mitsteiter
Freie Wähler Ranis
Frank Sieber
Stadtrat der Stadt Ranis
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